Unsere ergänzenden Teilnahmebedingungen

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), festgelegt vom Fachverband der österreichischen Reisebüros. Ergänzend bzw. abweichend gelten folgende Bedingungen:

1. Veranstalterhaftung

Der RSV (Reiseveranstalter), young austria Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge und Besichtigungen, Zusatzangebote, diverse Sportprogramme, Bahn-, Fluganreisen u.Ä.).

Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist unbedingte Voraussetzung für jeden Teilnehmer.

Für folgende Reisen (AK goes International, Standort Innsbruck mit und ohne Übernachtung) übernimmt young austria nur die Buchungsabwicklung, Veranstalter ist die AK Tirol. Es gelten deren Vertragsbedingungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die AK Tirol.

2. RÜCKTRITTSRECHT

Sind wir aus unvorhersehbaren Gründen gezwungen die Reise abzusagen (zum Beispiel durch Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 20, so können wir weder Ersatz noch Entschädigung leisten. In diesem Falle erhalten Sie aber selbstverständlich die bereits an uns bezahlten Beträge zurück. Bis 6 Wochen vor der Anreise beansprucht der RSV das Rücktrittsrecht für sich. Später als 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgt ein Rücktritt des RSV nicht.

Der RSV behält sich das Recht vor, bis 6 Wochen vor Anreise den ausgeschriebenen Standort zu wechseln und das jeweilige Camp an einem gleichwertigen alternativen Standort zu veranstalten.

3. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der RSV behält sich das Recht vor, Preisänderungen, die sich ihrem Einflussbereich entziehen, geltend zu machen (Rücktrittsregeln lt. Pkt. 8.1. ARB 1992). Änderungen bzw. Austausch von gleichwertigen Programminhalten behalten wir uns vor.

Unsere Betreuer und Leiter haften nicht für eventuelle ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Camp-Teilnehmer. Im eintretenden Fall wird die Haftung vom Betreuer und Leiter nicht übernommen. Der Ausschluss eines Teilnehmers kann erfolgen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit sowie ein Handicap, welches an der Teilnahme am täglichen Programm hindert, verschwiegen wird, im Falle unsittlichen Verhaltens, strafbarer Handlungen oder sonstigen Verhaltens, für welches vom Betreuer die Verantwortung nicht übernommen werden kann. Bei Ausschluss kann keine Rückerstattung des Reisepreises erfolgen oder Kosten für die Rückreise übernommen werden.

4. Frühzeitiger Abbruch einer gebuchten Leistung

Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, z.B. Ausschluss aus disziplinären Gründen oder Heimweh, notwendig sein, kann keine Rückerstattung erfolgen.Die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

5. ANSTECKENDE KRANKHEITEN / ABHOLUNG / KONSULTATION ARZT/KRANKENHAUS

Sollte es die Lage erfordern, steht es young austria frei, Maßnahmen zu setzen um die Gesundheit der Teilnehmer:innen, Betreuer:innen und des Hauspersonals zu schützen. Diese können zB sein: Mund-/Nasenschutz, Eintrittstests, regelmäßige Test vor Ort oä. 

Mit der Buchung eines young austria Sommercamps willigen Kunden ein, die bei Reiseantritt oder während der Reise geltenden Maßnahmen mitzutragen (werden im Eintrittsfall umgehend auf camps.at veröffentlicht).

Sollte bei einem/einer Teilnehmer:in ein hinreichender Verdacht auf eine ansteckende Krankheit vorliegen, kann diese:r vorzeitig vom Camp ausgeschlossen werden. Es bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises und die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung des Erziehungsberechtigten erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass young austria bzw. das Betreuerteam vor Ort die Betreuung eines kranken Kindes (eventuell mit ansteckender Krankheit) nur bis zu einem gewissen Ausmaß übernehmen kann.
Die Abholung des Kindes im Krankheitsfall sollte selbstverständlich sein und jederzeit möglich sein. Bitte sorgen Sie dafür vor.

Mit der Teilnahme Ihres Kindes an einem young austria Sommercamp willigen Sie ein, dass unser Betreuerteam vor Ort ohne vorheriger Absprache mit Ihnen entscheiden kann, ob ein Arztbesuch bzw. Krankenhausbesuch notwendig ist (im Notfall oder bei Verdacht einer Erkrankung). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen werden selbstverständlich umgehend informiert!

6. Reklamation

(ergänzend zu Pkt. 5.3. ARB 1992) Sollte der Teilnehmer mit den angebotenen Leistungen nicht einverstanden oder unzufrieden sein, ist eine sofortige Meldung beim zuständigen Betreuer unerlässlich. Bitte teilen Sie das Ihrem Kind mit!

7. WERTGEGENSTÄNDE

Für jene persönlichen Dinge, die der/die Teilnehmer:in dem Betreuerteam während des Aufenthaltes nicht in Verwahrung gibt, ist er/sie selbst verantwortlich. young austria haftet in diesem Fall weder für Beschädigungen noch für den Verlust persönlicher Gegenstände.

8. Bildmaterial

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass während der Camps Fototeams vor Ort sein können, die diverse Aktivitäten (wie z.B. Teamspiele, Sportspiele, Fun-Olympiaden, etc.) fotografisch dokumentieren. Diese Fotos können in werblichem Zusammenhang mit unseren ya! Camps veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, erhält Ihr Kind ein „No-Photo Armband“. Dies ist auf dem Fragebogen, den sie mit den Reiseunterlagen erhalten, anzukreuzen. Unser Fotograf achtet dann darauf, dass Ihr Kind nicht fotografiert wird.

9. Personen mit eingeschränkter Mobilität

Unsere Reisen sind grundsätzlich für Personen mit uneingeschränkter Mobilität geeignet. Sollte es sich bei der Buchung um Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität handeln, möchten wir Sie bitten, uns hierüber vor Buchung der Reise zu informieren.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Gesetzt der Möglichkeit, wird der RSV den Kunden vor Antritt der Reise benachrichtigen, wenn es wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung ausgeführten allmeinen Vorschriften gibt. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für eine zeitgerechte Erteilung oder dem rechtzeitigen Erhalt der Visa von Seiten der jeweiligen diplomatischen Vertretung, sofern er von Seiten des Kunden mit der Beschaffung beauftragt wurde. Dies gilt nicht, sollte der RSV für die Verzögerung verantwortlich sein.

Für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften, welche für die Durchführung der Reise wichtig sind, ist der Kunde selbst verantwortlich. Aufgrund dessen gehen alle Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren zu dessen Lasten.

Der Reiseveranstalter übernimmt die Verantwortung den Kunden über alle ihm bekannten Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Dies beinhaltet auch die Vorschriften die dem RSV unter Aufwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten.

Für Kunden, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Der RSV kann dem Kunden entsprechende Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen, sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht berücksichtigt worden sein. Dies gilt auch für nicht durch das Verschulden des Kunden rechtzeitig erhaltene Visa, aufgrund deren der Kunde die Reise nicht antreten kann.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Die elektronische Verarbeitung der Daten erfolgt bei young austria zur Angebotslegung bzw. zur Durchführung von Reiseverträgen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

12. Weitere Informationen zum Pauschalreisegesetz (PRG)

young austria ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich und bei Schwierigkeiten zum Beistand verpflichtet. Jede Vertragswidrigkeit ist der young austria unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktdaten eventueller Partner vor Ort finden sich in den Reiseunterlagen. Der Kontakt zu minderjährigen Reisenden ist über das Büro bzw. den Campmanager vor Ort möglich. Kunden haben die Möglichkeit an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren z.B. durch die Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Kunden haben die Möglichkeit den Vertrag gemäß §7 Pauschalreisegesetz auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

13. Gerichtsstand

Salzburg/Österreich

Änderung sowie Satz- und Druckfehler im Katalog/Website vorbehalten.
Stand: Oktober 2022

Reiseveranstalter:

young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH
Alpenstraße 108a
5020 Salzburg
Österreich

Tel.: +43 662 625758-0
FN-Nummer: FN59036v
GISA Zahl: 17755122
Vollkonzessioniertes Reisebüro

Versicherer im Sinne der Pauschalreiserversicherung:

Die young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH ist unter der GISA Nr.  17755122 beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (https://www.gisa.gv.at/abfrage) eingetragen und ist im Sinne der Pauschalreiseverordnung über den verwaltenden Agent Arcus Solutions bei dem Versicherer Accelerant Insurance Europe SA unter der Pol.-Nr.: Q96410 Insolvenz versichert.

Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen, bei sonstigem Anspruchsverlust direkt beim zuständigen

Abwickler, der Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.,Hietzinger Hauptstraße 35 DG, A-1130 Wien, T +43 (0) 1 / 969 08 40-5, anzumelden.